Der Bodenrichtwert ist eine der wichtigsten Grundlagen bei der Immobilienbewertung – wird aber von vielen Eigentümern falsch verstanden. Dieser Leitfaden erklärt alles, was du wissen musst.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine bestimmte Zone – angegeben in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Er wird von den Gutachterausschüssen der Kommunen auf Basis tatsächlicher Grundstücksverkäufe ermittelt und in der Regel alle zwei Jahre veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist kein verbindlicher Kaufpreis. Er ist ein statistischer Mittelwert für eine Zone, von dem das individuelle Grundstück je nach Eigenschaften abweichen kann.
Gutachterausschüsse sammeln alle Kaufpreise aus notariellen Kaufverträgen (Kaufpreissammlung). Für Bodenrichtwertgebiete – homogene Zonen mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen – wird der Durchschnittswert berechnet.
Bezugsgröße ist immer ein fiktives Referenzgrundstück mit bestimmten Eigenschaften (z. B. erschlossen, rechteckig, typische Größe für die Zone). Abweichungen deines Grundstücks davon werden durch Zu- und Abschläge berücksichtigt.
Zur Orientierung: typische Bodenrichtwerte in ausgewählten deutschen Städten für mittlere Wohnlagen (Richtwerte, stark vereinfacht):
Richtwerte für mittlere Wohnlagen (keine Bestlagen), Q1 2026
Bei der Bewertung von Einfamilienhäusern nach dem Sachwertverfahren und bei Grundstücksverkäufen ist der Bodenrichtwert die zentrale Ausgangsgröße. Er gibt an, was der nackte Boden wert ist – unabhängig vom Gebäude darauf.
Das Finanzamt nutzt den Bodenrichtwert als Grundlage für die steuerliche Bewertung. Der Bodenanteil ergibt sich aus Bodenrichtwert × Grundstücksfläche. Für die Steuer wird dazu noch der Gebäudesachwert addiert.
Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist der Bodenrichtwert der erste Orientierungspunkt. Er zeigt, was vergleichbare Flächen in der Zone kosten – und gibt dir eine Verhandlungsgrundlage.
Die Bodenrichtwerte sind öffentlich. In Deutschland gibt es das bundesweite Portal BORIS-D (www.borisde.de), das die Bodenrichtwerte aller Bundesländer aggregiert. Viele Bundesländer haben zusätzlich eigene Portale (z. B. BORIS NRW, VBORIS Bayern).
Alternativ kannst du direkt beim Gutachterausschuss deiner Gemeinde anfragen – sie sind zur Auskunft verpflichtet.
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